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Nullum Crimen Sine Lege

Nullum crimen sine lege ist eine lateinische Rechtsmaxime und bedeutet „keine Straftat ohne Gesetz". Sie besagt, dass eine Handlung nur dann als Straftat gilt, wenn sie bereits durch ein zum Zeitpunkt der Begehung geltendes, geschriebenes Gesetz ausdrücklich als solche bestimmt war, und bildet einen der Kernbestandteile des Legalitätsprinzips.

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