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Persona non grata

Persona non grata (lateinisch für „unerwünschte Person") ist der völkerrechtliche Status, mit dem ein Gastland erklärt, einen bestimmten ausländischen Diplomaten nicht mehr akzeptieren zu wollen. Die Erklärung stützt sich auf Artikel 9 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen von 1961 und bedarf keiner Begründung. Der Entsendestaat muss die betreffende Person daraufhin abberufen; andernfalls erkennt das Gastland ihren diplomatischen Status einfach nicht mehr an.

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